Satzung der Ostalb Highlanders zum Download (PDF) [44 KB]

§ 1 Name und Sitz

Die Abteilung trägt den Namen „Ostalb Highlanders, American-Football-Team der TSG Schnaitheim 1874 e. V.“.

Die Abteilungsfarben sind „marineblau“ und „silber“.

Der Sitz der Abteilung ist der Wohnsitz des amtierenden Präsidenten.

Die Vereinssatzung der TSG Schnaitheim 1874 e. V. und die Satzung der
Ostalb Highlanders gilt als verbindlich für alle Mitglieder der American-Football-
Abteilung.

§ 2 Zweck

Der Zweck der Abteilung ist die Förderung des American Football sowie des
Cheerleading in der Region.
Desweiteren soll die heranwachsende Jugend an den Sport herangeführt werden.
Es soll eine Gemeinschaft mit verständnisvoller und freundschaftlicher Atmosphäre, unabhängig von Religion, Hautfarbe oder Nationalität gebildet werden.

§ 3 Geschäftsjahr, Mitgliedschaft, Beiträge

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am 31.12. desselben Jahres.

Die Mitgliedschaft beginnt mit Bestätigung des Aufnahmeantrags durch den
Präsidenten bzw. eines Vizepräsidenten.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Kündigung. Die Kündigung erfolgt grund- sätzlich zum Jahresende und muss spätestens am 30.11. des Jahres beim Abteilungsvorstand oder der Geschäftsstelle der TSG Schnaitheim 1874 e. V. eingegangen sein.
Im Falle einer Fortführung der Mitgliedschaft in der TSG Schnaitheim 1874 e. V. ist nur beim Abteilungsvorstand kündigen, ansonsten bei beiden Organisationen.

Sporttreibende Mitglieder und Mitglieder, die ein offizielles, durch diese Satzung bestimmtes Amt ausführen, müssen Mitglied der TSG Schnaitheim 1874 e. V. sein, außer diese Satzung bestimmt etwas anderes.

Beiträge, die gegenüber der TSG Schnaitheim 1874 e. V. zu entrichten sind, richten sich nach der gültigen Beitragsordnung des Vereins.

Beiträge, die gegenüber der Abteilung American Football zu leisten sind, richten sich nach der gültigen Beitragsordnung der Abteilung. Sie wird von der Hauptver-
sammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.
Außerdem ist die Abteilung berechtigt, Aufnahmegebühren zu erheben.

Alle Abteilungsmitglieder sind beitragspflichtig, soweit durch die Hauptversammlung oder den Abteilungsvorstand keine Ausnahmeregelung beschlossen wird.

Die Abteilungsbeiträge werden vierteljährlich eingezogen. Die Beitragszahlung muss per Bankeinzug erfolgen.

Mitglieder, welche ihre Beiträge nicht entrichten, haben kein Recht auf Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb. Sie können durch Vorstandsbeschluss aus der Abteilung ausgeschlossen werden.

Mitglieder, welche von der TSG Schnaitheim 1874 e. V. ausgeschlossen wurden, werden automatisch auch von der Abteilung ausgeschlossen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Abteilungsmitglieder

Jedes Abteilungsmitglied hat das Recht am Abteilungsleben teilzunehmen und
die zur Verfügung stehenden Sportanlagen zu nutzen.

Jedes Abteilungsmitglied besitzt nach Vollendung des 18. Lebensjahres Stimmrecht bei der Hauptversammlung und besitzt aktives und passives Wahlrecht.

Jedes Abteilungsmitglied hat die Pflicht sicherzustellen, dass Abteilungsbeiträge zeit- gerecht vom Bankkonto eingezogen werden können.

Jedes Mitglied stimmt der Verwendung von persönlichen Daten zur Führung der Mitgliederdatei und zur internen Veröffentlichung von Telefonlisten zu.

§ 5 Organe

Die Organe der Abteilung sind:

- als oberstes Organ: die Hauptversammlung

- als weiters Organ: der Abteilungsvorstand

§ 5.1 Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung tritt im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu einer ordentlichen Versammlung zusammen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand in schriftlicher Form per Einladung oder Zeitungsanzeige unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens 30 Tage vorher.
Anträge, die bei einer Hauptversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 14 Tage vorher in schriftlicher Form (auch E-Mail) bei einem Vorstandsmitglied vorliegen.
Bei Dringlichkeit kann durch den Präsidenten eine außerordentliche Haupt-
versammlung einberufen werden. Die Einladung muss ebenfalls in schriftlicher Form per Einladung oder Zeitungsanzeige stattfinden.
Eine außerordentliche Hauptversammlung muss einberufen werden, wann immer es dem Präsidenten für notwendig erscheint, oder wenn mindestens ein fünftel der Abteilungsmitglieder dies unter Angaben von Gründen beim Abteilungsvorstand beantragt.
Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder getroffen. Satzungsänderungen erfordern jedoch eine 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist in zweifacher Ausfertigung anzufertigen. Ein Exemplar ist der TSG Schnaitheim 1874 e. V. vorzulegen, ein weiteres Exemplar wird in den Unterlagen der Abteilung aufbewahrt.

§ 5.1.1 Aufgaben der Hauptversammlung

1. Satzungsänderungen

2. Festsetzung der Abteilungsbeiträge

3. Beschluss oder Ablehnung von Anträgen, die bei der Hauptversammlung
behandelt werden

4. Entlastung des Abteilungsvorstandes

5. Neuwahl des Abteilungsvorstandes

6. Auflösung der Abteilung

§ 5.2 Der Abteilungsvorstand

Der Abteilungsvorstand besteht aus:

1. Präsident

2. Sportdirektor (1. Vizepräsident)

3. Schatzmeister (2. Vizepräsident)

4. Technischer Leiter

5. Schriftführer

6. Jugendleiter bzw. Stellvertreter

Die Amtszeit beträgt jeweils 2 Jahre, jedoch verbleiben die Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Wahl im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Amtszeit des Jugendleiters beträgt 1 Jahr. Er wird durch die Jugendversammlung gewählt.

Präsident, Schatzmeister und Schriftführer werden in ungeraden Jahren (z.B. 2007) gewählt. Sportdirektor und Technischer Leiter in geraden Jahren (z.B. 2008).
Sollte im nicht festgeschriebenen Zyklus ein Amt besetzt werden müssen, z.B. Rücktritt, Tod usw., so verlängert sich die Amtszeit ab der Wahl bei der Haupt-versammlung auf einmalig 3 Jahre.

Der Abteilungsvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen.

Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindesten 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmermehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

Die Mitarbeit im Abteilungsvorstand ist ehrenamtlich.

Dem Abteilungsvorstand obliegt die Leitung der Abteilung und die Erledigung der laufenden Geschäfte.

Der Abteilungsvorstand ist befugt einem Mitglied der Abteilung, das das Vertrauen der Abteilung missbraucht oder dem Ruf der Abteilung oder einzelner
Abteilungsmitglieder schädigt, fristlos die Mitgliedschaft zu kündigen.
Mitglieder des Abteilungsvorstandes können bei solchen Vorkommnissen ihrer Ämter enthoben werden.

§ 5.2.1 Beschreibung der Vorstandsämter

1. Präsident

Der Präsident ist das Oberhaupt und höchster Repräsentant der Ostalb
Highlanders.
Er führt die Abteilung und bestimmt deren Richtlinien. Ebenso hat er den Vorsitz bei allen Sitzungen, sowie bei der Hauptversammlung.
Der Präsident vertritt die Abteilung gegenüber der TSG Schnaitheim 1874 e. V. und gegenüber Firmen und Behörden.
Er vertritt die Ostalb Highlanders als Stimmberechtigter beim Verbandstag des entsprechenden Verbandes.
Der Präsident ist befugt Arbeitsgruppen und Ausschüsse, die nicht in dieser Satzung festgeschrieben sind, einzuberufen und deren Vorsitzenden zu benennen. Er ist ebenfalls befugt bei allen Zusammentreffen der Arbeitsgruppen und Ausschüsse, auch die in dieser Satzung festgeschrieben sind, stimmberechtigt anwesend zu sein.
Er ist durch die einzelnen Vorstandsmitglieder über deren Ressorts ständig zu informieren.
Er ist befugt eine von der Satzung abweichende Arbeitsgliederung zu erlassen, wenn er dies für notwendig hält.

Im Falle des Todes oder des Rücktritts eines Vorstandsmitgliedes ernennt der Präsident einen Nachfolger, der bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung oder einer vom Präsidenten einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung im Amt bleibt.

2. Sportdirektor (1.Vizepräsident)

Er vertritt in seiner Funktion als 1. Vizepräsident den Präsidenten bei dessen
Abwesenheit.
Bei Rücktritt oder Tod des Präsidenten übernimmt er dessen Amt
mit allen Befugnissen und Pflichten bis zur nächsten ordentlichen Haupt-versammlung oder eine von ihm einberufene außerordentliche Hauptver-
sammlung.

Er ist direkt dem Präsidenten unterstellt.

In seiner Funktion als Sportdirektor ist er Vorsitzender des Sportausschusses.
Ihm unterstellt sind der Jugendleiter und dessen Stellvertreter, der Headcoach der
Aktiven und der Headcoach der Cheerleader, sowie deren unterstellte.

Der Sportdirektor ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf im sportlichen
Bereich. Er ist Kontaktperson zu den entsprechenden Verbänden und zu anderen American-Football-Teams.

Bei Heimspielen ist er verantwortlich für eine fristgerechte Meldung an den Ergebnisdienst des entsprechenden Verbandes, sowie eine fristgerechte Einsendung der Spielberichtsbögen an den Ligaobmann und den Spielausschussvorsitzenden.

Passanträge sind durch ihn abzuzeichnen.

Er nimmt als Vertreter der Ostalb Highlanders an der Ligaausschusssitzung des entsprechenden Verbandes und an der Hallen- bzw. Sportplatzbelegungssitzung der TSG Schnaitheim 1874 e. V. teil. Ebenso begleitet er den Präsidenten zum Verbandstag des entsprechenden Verbandes.

Die Einhaltung der gültigen Bundesspielordnung ist durch ihn sicherzustellen.

Der Sportdirektor erlässt eine Arbeitsgliederung für seinen Bereich.

3. Schatzmeister (2. Vizepräsident)

Er vertritt in seiner Funktion als 2. Vizepräsident den Präsidenten bei dessen Ab-
wesenheit und zusätzlicher Abwesenheit des 1. Vizepräsidenten.
Sollte bei Rücktritt oder Tod des Präsidenten der 1. Vizepräsident das Amt ablehnen übernimmt er dieses Amt mit allen Befugnissen und Pflichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung oder eine von ihm einberufene außer-ordentliche Hauptversammlung.
Sollte auch er das Amt ablehnen, ist durch den Abteilungsvorstand bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung oder eine vom 2. Vizepräsidenten einberufene außerordentliche Hauptversammlung ein kommissarischer Präsident zu ernennen.

Er ist direkt dem Präsidenten unterstellt.

In seiner Funktion als Schatzmeister ist er verantwortlich für den Bankeinzug der Abteilungsbeiträge und sonstiger an die Abteilung zu zahlenden Gelder.
Ebenso ist er verantwortlich für termingerechte Überweisungen von Verbindlichkeiten der Abteilung. Außerdem führt er die Mitgliederkartei.

Er erstellt jährlich nach Rücksprache mit dem Abteilungsvorstand einen Haushaltsplan und legt diesen der TSG Schnaitheim 1874 e. V. vor.

Zur Hauptversammlung erstellt er einen Kassenbericht und trägt ihn dort vor.

Weiterhin ist durch ihn eine einwandfreie Buchführung sicherzustellen. Jedes Abteilungsmitglied hat das jederzeit das Recht, die Bücher der Abteilung einzusehen.

4. Technischer Leiter

Der Technische Leiter ist verantwortlich für die Beschaffung und die Verwaltung
des gesamten Abteilungsinventars.

Er ist direkt dem Präsidenten unterstellt.

Ebenso ist er verantwortlich für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen
für die sporttreibenden Abteilungsmitglieder.

Er organisiert und leitet alle anfallenden Arbeitsdienste, sowie den Auf- und Abbau bei sämtlichen Veranstaltungen der Abteilung.
Außerdem ist er für einen reibungslosen Ablauf der Bewirtung an Heimspielen verantwortlich.

Zum Ende eines Geschäftsjahres führt er eine Inventur durch und erstellt eine Inventarliste, die er dem Abteilungsvorstand vorlegt. Sie ist ebenfalls Bestandteil seines Berichtes bei der Hauptversammlung.

5. Schriftführer

Der Schriftführer ist direkt dem Präsidenten unterstellt.

Der Schriftführer ist verantwortlich für den Schriftverkehr der Abteilung.
Er fertigt Protokolle der Vorstandssitzung und der Hauptversammlung
an und verteilt diese bis spätestens 1 Woche nach den entsprechenden Versammlungen.

Desweiteren erstellt er Einladungen zu Anlässen der Abteilung und zur Haupt-
versammlung. Er ist verantwortlich für deren rechtzeitige Verteilung.

Der Schriftführer führt die Abteilungschronik.

6. Jugendleiter/stellvertretender Jugendleiter

Der Jugendleiter ist verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit der Abteilung.

Er ist Vorsitzender des Jugendausschusses und Mitglied des Sportausschusses der Abteilung.
Er ist direkt dem Sportdirektor unterstellt. Dieser kann ihm besondere Rechte im Umgang mit dem American Football Verband Baden-Württemberg e. V. erteilen.

Er wird während der Jugendversammlung der Abteilung gewählt. Die Wahl muss
anschließend von der Hauptversammlung bestätigt werden.

Der Jugendleiter bzw. sein Stellvertreter nimmt an der Jugendvollversammlung
Des American Football Verbandes Baden-Württemberg e. V. teil.

§ 5.2.2 Stäbe

Jedes Vorstandsmitglied ist befugt eigenständig einen Stab in beliebiger Anzahl von Mitgliedern für seinen Bereich zu ernennen.
Die Mitarbeit in diesem Stab beschränkt sich auf Beratung und Unterstützung des Vorstandsmitgliedes. Es besteht kein Mitsprache- und Stimmrecht bei Ent- scheidungen. Um Mitglied eines Stabes zu sein, Bedarf es keiner Mitglied-
schaft bei der TSG Schnaitheim 1874 e. V. und der Abteilung American Football.

Die Mitarbeit in einem Stab ist grundsätzlich unentgeltlich.

§ 6 Wahl des Abteilungsvorstandes

Die stimmberechtigten Abteilungsmitglieder wählen den Vorstand während der Hauptversammlung. Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung, auf Wunsch muss aber geheim gewählt werden. Die Wahl wird durch einen von der Hauptversammlung gewählten Wahlleiter geleitet.
Der Jugendleiter und dessen Stellvertreter werden während der Jugendversammlung, die vom Jugendleiter geleitet wird.
Ebenso wählt die Jugendversammlung zwei Jugendvertreter. Bei Bedarf einen weiblichen und einen männlichen Jugendvertreter.
Die Wahlen erfolgen in gleicher Weise wie die Wahlen des Abteilungsvorstandes während der Hauptversammlung. Die Wahlen müssen von der Hauptversammlung bestätigt werden.

§ 7 Weitere Ämter innerhalb der Abteilung

1. Präsidialbeauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hierbei handelt es sich um kein Amt im Abteilungsvorstand.
Der Präsidialbeauftragte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit muss kein Mitglied
der TSG Schnaitheim 1874 e. V. und der American-Football-Abteilung sein.
Er ist verantwortlich für alle zu veröffentlichenden Berichte und die Internetpräsenz der Abteilung.
Desweiteren ist er verantwortlich vor sportlichen und sämtlichen anderen
öffentlichen Veranstaltungen der Ostalb Highlanders in geeigneter Form Werbung
zu betreiben.

2. Headcoach der Aktiven

Der Headcoach der Aktiven ist verantwortlich für den sportlichen Erfolg der Aktiven.
Er leitet das Training und bereitet es in Abstimmung mit seinen Assistenztrainern vor.
Er ist befugt so viele Assistenztrainer wie ihm nötig erscheint zu ernennen. Die
Ernennung bedarf aber der vorherigen Zustimmung des Abteilungsvorstandes.
Ebenso ist er nach vorheriger Rücksprache mit dem Abteilungsvorstand dazu be-
fugt, seine Assistenztrainer zu entlassen.

3. Headcoach der Cheerleader

Der Headcoach der Cheerleader ist verantwortlich für den sportlichen Erfolg
der Cheerleader.
Er leitet das Training und bereitet es in Abstimmung mit seinen Assistenztrainern vor.
Er ist befugt so viele Assistenztrainer wie ihm nötig erscheint zu ernennen. Die
Ernennung bedarf aber der vorherigen Zustimmung des Abteilungsvorstandes.
Der Headcoach der Cheerleader ist Kontaktperson für Dritte, die einen Auftritt der
Cheerleader wünschen.
Ebenso ist er nach vorheriger Rücksprache mit dem Abteilungsvorstand dazu be-
fugt, seine Assistenztrainer zu entlassen.

4. Headcoach der Tackle-Jugend

Der Headcoach der Tackle-Jugend ist verantwortlich für den sportlichen Erfolg der Tackle-Jugend.
Er leitet das Training und bereitet es in Abstimmung mit seinen Assistenztrainern vor.
Er ist befugt so viele Assistenztrainer wie ihm nötig erscheint zu ernennen. Die
Ernennung bedarf aber der vorherigen Zustimmung des Abteilungsvorstandes.
Ebenso ist er nach vorheriger Rücksprache mit dem Abteilungsvorstand dazu be-
fugt, seine Assistenztrainer zu entlassen.

5. Headcoach der Flag-Jugend

Der Headcoach der Flag-Jugend ist verantwortlich für den sportlichen Erfolg der Flag-Jugend.
Er leitet das Training und bereitet es in Abstimmung mit seinen Assistenztrainern vor.
Er ist befugt so viele Assistenztrainer wie ihm nötig erscheint zu ernennen. Die
Ernennung bedarf aber der vorherigen Zustimmung des Abteilungsvorstandes.
Ebenso ist er nach vorheriger Rücksprache mit dem Abteilungsvorstand dazu be-
fugt, seine Assistenztrainer zu entlassen.

6. Headcoach der Cheerleader-Jugend

Der Headcoach der Cheerleader-Jugend ist verantwortlich für den sportlichen Erfolg der Cheerleader-Jugend.
Er leitet das Training und bereitet es in Abstimmung mit seinen Assistenztrainern vor.
Er ist befugt so viele Assistenztrainer wie ihm nötig erscheint zu ernennen. Die
Ernennung bedarf aber der vorherigen Zustimmung des Abteilungsvorstandes.
Ebenso ist er nach vorheriger Rücksprache mit dem Abteilungsvorstand dazu be-
fugt, seine Assistenztrainer zu entlassen.

Alle im § 7 beschriebenen Ämter werden durch Ernennung durch den Präsidenten besetzt.

Der Abteilungsvorstand ist befugt einem Amtsinhaber nach § 7 dieser Satzung, der das Vertrauen der Abteilung missbraucht oder dem Ruf der Abteilung oder einzelner
Abteilungsmitglieder schädigt, von seinem Amt zu entheben

§ 8 Ausschüsse der Abteilung

1. Sportausschuss

Vorsitzender des Sportausschusses ist der Sportdirektor der Abteilung.
Weitere Mitglieder sind der Jugendleiter bzw. dessen Stellvertreter, der Headcoach der Aktiven, sowie der Headcoach der Cheerleader.
Der Sportausschuss tritt auf Einladung des Sportdirektors zusammen und be-
spricht die Ziele und Vorstellungen im sportlichen Bereich.
Der Sportausschuss wird gegenüber dem Abteilungsvorstand vom Sportdirektor
vertreten.

2. Jugendausschuss

Vorsitzender des Jugendausschusses ist der Jugendleiter der Abteilung bzw.
dessen Stellvertreter.
Weitere Mitglieder sind die Trainer der Jugendmannschaften, sowie die Jugend-
vertreter der Abteilung.
Der Jugendausschuss tritt auf Einladung des Jugendleiters oder dessen Stellvertreters zusammen und bespricht die Ziele und Vorstellungen im Bereich der Jugendlichen.
Der Jugendausschuss wird gegenüber dem Abteilungsvorstand vom Jugendleiter
oder dessen Stellvertreter vertreten.
Sportliche Belange sind aber immer vorher mit dem Sportdirektor abzuklären.

3. Trainerausschuss

Vorsitzender des Trainerausschusses ist der Headcoach der Aktiven.
Weitere Mitglieder des Trainerausschusses sind alle im § 7 aufgeführten Ämter,
mit Ausnahme des Präsidialbeauftragten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Trainerausschuss tritt auf Einladung des Headcoaches der Aktiven
zusammen.
In erster Linie ist der Trainerausschuss ein beratendes Organ für den Abteilungs-
vorstand.
Anträge des Trainerausschusses müssen grundsätzlich über den Sportdirektor an
den Abteilungsvorstand gestellt werden.

4. Aktivenausschuss

Der Aktivenausschuss besteht aus 2 Aktiven Spielern und 1 Cheerleader.
Er vermittelt bei Problemen zwischen Sportlern und Trainern oder zwischen
Sportlern und dem Abteilungsvorstand.
Der Aktivenausschuss wird von den Aktiven und den Cheerleadern bei einer
gemeinsamen Sitzung gewählt.
Die Wahl muss nicht bestätigt werden. Der Aktivenausschuss besitzt kein Stimm-
recht im Abteilungsvorstand.

§ 9 Satzungsänderung

Diese Satzung kann abgeändert werden, wenn bei einer Hauptversammlung 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.
Anträge auf Satzungsänderung müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung bei einem Vorstandsmitglied vorliegen.

§ 10 Auflösung der Abteilung

Die Auflösung der Abteilung kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden, stimm-
berechtigten Mitglieder dafür stimmen.
Bei Auflösung der Abteilung fällt das gesamte Vermögen der Abteilung an die
TSG Schnaitheim 1874 e. V.

§ 11 Weitere Regelungen

Alle weiteren Regelungen bestimmen die Satzung und weitere Ordnungen der
TSG Schnaitheim 1874 e. V.

Diese Satzung wurde am 3. Februar 2007 von der Hauptversammlung beschlossen und tritt sofort in Kraft.

Schnaitheim, 3. Februar 2007